Hauptmenü
Allgemeine Geschäftsbedingungen von WIKITHERM e.U.
1. Allgemeines:
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge, welche von uns mit unseren Geschäftspartnern abgeschlossen werden, also insbesondere für Kaufverträge, Werkverträge und Werklieferungsverträge. Für unsere Lieferungen und Leistungen, sowie Verträge und Vereinbarungen mit Kunden und/oder Lieferanten sind daher ausschließlich unsere nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen maßgebend, auch wenn der Besteller, Kunde oder Lieferant etwas anderes vorschreibt. Allfällige allgemeine Geschäftsbedingungen unserer Kunden und Geschäftspartner, die von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen oder unseren Bedingungen widersprechen, haben keine Gültigkeit. Alle von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichenden Vertragsergänzungen, Vertragsänderungen bzw. Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Zustimmung. Stillschweigen unsererseits gegenüber anders lautenden Bedingungen oder Vertragsbestimmungen gilt in keinem Fall als Zustimmung oder Anerkennung.
2. Angebot, Kostenvoranschlag:
Unsere Angebote und Kostenvoranschläge sind freibleibend und unverbindlich sowie ausschließlich schriftlich erteilt und verpflichten uns nicht zur Annahme eines Auftrages oder Ausführung der im Angebot und Kostenvoranschlag verzeichneten Leistungen. Dasselbe gilt auch für Angaben in Katalogen, Plänen und Prospekten. Druck-
3. Auftragsannahme, Auftragserteilung:
Aufträge gelten von uns erst als angenommen wenn diese von uns auch schriftlich bestätigt sind. Mündliche und/oder telefonische Absprachen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung zur Rechtsgültigkeit. Dasselbe gilt für Änderungen in unseren Auftragsbestätigungen, die vom Auftragsgeber durchgeführt wurden, auch diese bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung zur Rechtsgültigkeit. Die Auftragsbestätigung gilt auch als zustimmend angenommen, wenn keine rechtmäßig gegengezeichnete Auftragsbestätigung innerhalb vier Werkstagen an uns retourniert wird. Von uns erteilte Aufträge unterliegen ausschließlich unseren AGB`s. und Lieferbedingungen. Jegliche Änderung bedarf unserer schriftlichen Zustimmung.
4. Stornierung des Auftrags:
Bereits von uns bestätigte Aufträge können nur mit unserer schriftlichen Zustimmung storniert werden. Im Falle einer von uns schriftlich bestätigten Stornierung ist die Höhe der vom Auftraggeber zu bezahlenden verschuldensunabhängigen Stornokosten (Pönale) abhängig vom Abwicklungsfortschritt der bestellten Produkte bzw. Leistungen, diese belaufen sich jedoch auf mindestens 10% der Auftragssumme. Kundenspezifische bzw. auftragsbezogene Produktionen, , Sonderlieferungen, Spezialanfertigungen -
5. Preisstellung
Die von uns angegebenen Preise, wenn nicht anders, wie im Angebot oder Auftragsbestätigung, schriftlich vereinbart, gelten ab Lager Wien in einer Standardverpackung, unverladen, unversichert und sofern nicht anders ausgewiesen exkl. MwSt. Die Entsorgung der Verpackung geht zu Lasten des Bestellers und wird nicht zurückgenommen, ausgenommen Endverwender. Die Preisbindung in den von uns gelegten Angeboten beträgt, wenn nicht anders angegeben, 30 Tage vom Zeitpunkt der Übermittlung des Angebotes.
6. Leistungsausführung:
Zur Ausführung der Leistung sind wir frühestens verpflichtet, sobald alle technischen und Vertraglichen Einzelheiten geklärt sind und der Auftraggeber seine Verpflichtungen vollständig erfüllt, sowie die baulichen, technischen und rechtlichen Voraussetzungen zur Ausführung geschaffen hat und die vereinbarte Anzahlung geleistet hat. Erforderliche Bewilligungen oder Leistungen Dritter, insbesondere der Behörden oder Energieversorgungsunternehmen, sowie vorgeschriebene Meldungen an die Behörden sind von Auftraggeber vor Ausführung der Leistung aus seine Kosten zu veranlassen und uns nachzuweisen. Der Auftraggeber hat uns zur Leistungserfüllung kostenlos die erforderliche Energie sowie freien Zugang zu den zur Ausführung notwendigen Räumlichkeiten und eine gesicherte Lagermöglichkeit für Werkzeug und Materialien zur Verfügung zu stellen. Etwaige notwendige zumutbare Änderungen in technischen Belangen bleiben uns im Zuge der Leistungsausführung vorbehalten. Wir sind unserseits bereit die vereinbarten Termine einzuhalten. Wird der Beginn der Leistungsausführung oder die Ausführung selbst ohne unser Verschulden verzögert, bewirkt dies eine automatische Verlängerung der Ausführungsfristen. Mehrkosten sind von Auftraggeber dann zu ersetzen wenn derartige Verzögerungen dem Auftraggeber seiner Rechtsphäre zuzurechnen sind. Wir sind berechtigt unverzüglich vom Vertrag zurückzutreten wenn die Ausführung der Leistung durch höhere Gewalt, Arbeitskonflikte oder sonstige unvorhergesehene Bedingungen unmöglich gemacht wird. Die bis dahin getätigte Leistung muss vom Auftraggeber in voller Höhe ersetzt werden. Schadensersatzansprüche behalten wir uns dazu vor.
7. Lieferung:
Vereinbarte Liefertermine sind verbindlich. Maßgebend für die Einhaltung unseres Zustelltermins ist der Eingang der Ware bei uns. Lieferungen erfolgen, frei geliefert Bestimmungsort, entladen, gemäß DDP, INCOTERMS 2000, auf Kosten und Gefahr des Lieferanten, sofern in der Bestellung nichts anderes vereinbart ist. Lieferungen welche in unserem Auftrag unmittelbar an unsere Kunden erfolgen haben immer in unserem Namen zu erfolgen. Teillieferungen sind nur mit unserer schriftlichen Zustimmung zulässig. Lieferungen und Leistungen, welche Montage-
8. Warenübernahme:
Wenn der Auftraggeber eine von uns ihm rechtzeitig angekündigte Zustellung nicht durchführt, gilt diese mit dem Versuch der Zustellung als abgenommen. Ebenso gelten Zugestellte Waren oder Lieferungen als vollständig und unversehrt wenn kein diesbezüglicher Hinweis in der Liefer-
9. Zahlungsbedingungen
Je nach schriftlicher Vereinbarung ist vor Arbeitsbeginn eine Anzahlung in der Höhe von 30% bis 50% der gesamten Auftragssumme zu leisten. Als geleistete Zahlung gilt immer die Verbuchung auf unserem Bankkonto. Bei Fremdverzögerungen der geplanten Leistungsausführung sind wir berechtigt Teilrechnungen zu legen und Teilzahlungen zu verlangen. Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers sind wir ohne besonderen Nachweis berechtigt 12%p.a. Verzugszinsen zu berechnen. Ebenso sind Mahnspesen nach anfallendem Aufwand zu berechnen. Wenn der Auftraggeber mit einer fälligen Zahlung in Verzug ist, tritt automatisch ein Verzug aller weiteren Termine ein, womit wir aufgrund terminlicher Nichterfüllung, unter Setzung einer angemessenen Nachfrist, berechtigt werden von Vertrag zurückzutreten. Alle gelieferten Waren und Geräte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unserer gesamten Forderung in unserem Eigentum. Im Falle eines Zahlungsverzuges sind wir berechtigt derartige Geräte, Waren und Materialien, auch wenn diese schon Montiert sind, wieder zu entfernen.
10. Gewährleistung und Haftung
Wir leisten Gewähr, dass die von uns verkauften oder gelieferten Produkte bei Übergabe an den Kunden frei von Material-
11. Eigentumsvorbehalt:
Bei Kaufgeschäften behalten wir uns das Eigentum am Kaufgegenstand bis zum Eingang des gesamten Kaufpreises bei uns vor. Die Ware bleibt daher bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Jede Veräußerung, Vermietung, Verpfändung oder sonstige Überlassung der Ware vor vollständiger Bezahlung ist unter allen Umständen unzulässig; falls dennoch unzulässiger Weise vor vollständiger Bezahlung eine Veräußerung, Vermietung, Verpfändung oder sonstige Überlassung der Ware durch den Vertragspartner erfolgt, so gilt gleichzeitig der diesbezügliche Erlös bzw. die Forderung hierauf bis zur Höhe des Kaufpreises aus dem Vorbehaltskauf als an uns abgetreten
12. Schutzrechte:
Kostenvoranschläge, Zeichnungen, Pläne, Schaltpläne, technische Unterlagen, Skizzen, Konstruktionsangaben, Aufstellungsvorschläge, hydraulische Entwürfe usw. verbleiben in unserem Eigentum, selbst wenn diese vor einer Bestellung ausgehändigt worden sind und auch zu einer späteren Durchführung dienen. Ohne unsere ausdrückliche Genehmigung dürfen Daten und Dokumente, wozu auch Beschreibungen und Betriebsanleitungen usw. zählen, weder in irgendeiner Form vervielfältigt noch sonst Dritten zur Kenntnis gebracht werden.
13. Gerichtsstand:
Gerichtsstand für alle sich aus den mit uns geschlossenen Verträgen ergebenden Streitigkeiten ist ausschließlich Wien. Für alle solche Streitigkeiten wird daher ausdrücklich die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes in Wien vereinbart. Alle von uns abgeschlossenen Verträge, insbesondere Kaufverträge, unterliegen ausschließlich österreichischem Recht.
14. Sonstiges:
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB zwingenden gesetzlichen Vorschriften widersprechen, so behalten die übrigen Bestimmungen dieser AGB dennoch ihre Gültigkeit. Ergänzungen und Abänderungen dieser Vertragsbestimmungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für einen etwaigen Verzicht auf das Schriftformerfordernis.
Fassung Dezember 2012