AGB - Wikitherm Heizen und Kühlen mit Luft Wasser oder Geothermie Wärmepumpen

Direkt zum Seiteninhalt

Hauptmenü

AGB

Kontakt

Allgemeine Geschäftsbedingungen von WIKITHERM e.U.

1. Allgemeines:
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge, welche von uns mit unseren Geschäftspartnern abgeschlossen werden, also insbesondere für Kaufverträge, Werkverträge und Werklieferungsverträge. Für unsere Lieferungen und Leistungen, sowie Verträge und Vereinbarungen mit Kunden und/oder Lieferanten sind daher ausschließlich unsere nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen maßgebend, auch wenn der Besteller, Kunde oder Lieferant etwas anderes vorschreibt. Allfällige allgemeine Geschäftsbedingungen unserer Kunden und Geschäftspartner, die von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen oder unseren Bedingungen widersprechen, haben keine Gültigkeit. Alle von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichenden Vertragsergänzungen, Vertragsänderungen bzw. Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Zustimmung. Stillschweigen unsererseits gegenüber anders lautenden Bedingungen oder Vertragsbestimmungen gilt in keinem Fall als Zustimmung oder Anerkennung.
2. Angebot, Kostenvoranschlag:
Unsere Angebote und Kostenvoranschläge sind freibleibend und unverbindlich sowie ausschließlich schriftlich erteilt und verpflichten uns nicht zur Annahme eines Auftrages oder Ausführung der im Angebot und Kostenvoranschlag verzeichneten Leistungen. Dasselbe gilt auch für Angaben in Katalogen, Plänen und Prospekten. Druck-, Schreib- und Rechenfehler verpflichten uns nicht. Technische Angaben wie z.B. Gewichts- und Maßangaben, sowie Leistungsangaben gelten nur, wenn im Angebot oder in der Auftragsbestätigung ausdrücklich darauf Bezug genommen wird. Verzeichnete Preise gelten, sofern nicht explizit mittels Angebotsgültigkeit darauf hingewiesen, nur für den Tag des Ausstellungsdatums. Kostenschätzungen sind Grundsätzlich Unverbindlich und jeglicher beiderseitigen Verpflichtung enthoben. Diese dienen ausschließlich zur groben Abschätzung.
3. Auftragsannahme, Auftragserteilung:
Aufträge gelten von uns erst als angenommen wenn diese von uns auch schriftlich bestätigt sind. Mündliche und/oder telefonische Absprachen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung zur Rechtsgültigkeit. Dasselbe gilt für Änderungen in unseren Auftragsbestätigungen, die vom Auftragsgeber durchgeführt wurden, auch diese bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung zur Rechtsgültigkeit. Die Auftragsbestätigung gilt auch als zustimmend angenommen, wenn keine rechtmäßig gegengezeichnete Auftragsbestätigung innerhalb vier Werkstagen an uns retourniert wird. Von uns erteilte Aufträge unterliegen ausschließlich unseren AGB`s. und Lieferbedingungen. Jegliche Änderung bedarf unserer schriftlichen Zustimmung.
4. Stornierung des Auftrags:
Bereits von uns bestätigte Aufträge können nur mit unserer schriftlichen Zustimmung storniert werden. Im Falle einer von uns schriftlich bestätigten Stornierung ist die Höhe der vom Auftraggeber  zu bezahlenden verschuldensunabhängigen Stornokosten (Pönale) abhängig vom Abwicklungsfortschritt der bestellten Produkte bzw. Leistungen, diese belaufen sich jedoch auf mindestens 10% der Auftragssumme. Kundenspezifische bzw. auftragsbezogene Produktionen, , Sonderlieferungen, Spezialanfertigungen -sowie Werklieferungsverträge können ab der zweiten Woche nach Auftragsannahme von unserer Seite  (=Übermittlung einer Auftragsbestätigung durch uns), nur mehr gegen eine verschuldensunabhängige Aufwandsentschädigung (Pönale) in der Höhe des kompletten Auftragswertes storniert bzw. gestoppt werden. Änderungen betreffend Konstruktion und Ausführung der bestellten Ware bzw. Vertragsleistung berechtigen den Käufer bzw. Auftraggeber nicht zum Vertragsrücktritt.
5. Preisstellung
Die von uns angegebenen Preise, wenn nicht anders, wie im Angebot oder Auftragsbestätigung, schriftlich vereinbart, gelten ab Lager Wien in einer Standardverpackung, unverladen, unversichert und sofern nicht anders ausgewiesen exkl. MwSt. Die Entsorgung der Verpackung geht zu Lasten des Bestellers und wird nicht zurückgenommen, ausgenommen Endverwender. Die Preisbindung in den von uns gelegten Angeboten beträgt, wenn nicht anders angegeben, 30 Tage vom Zeitpunkt der Übermittlung des Angebotes.
6. Leistungsausführung:
Zur Ausführung der Leistung sind wir frühestens verpflichtet, sobald alle technischen und Vertraglichen Einzelheiten geklärt sind und der Auftraggeber seine Verpflichtungen vollständig erfüllt, sowie die baulichen, technischen und rechtlichen Voraussetzungen zur Ausführung geschaffen hat und die vereinbarte Anzahlung geleistet hat. Erforderliche Bewilligungen oder Leistungen Dritter, insbesondere der Behörden oder Energieversorgungsunternehmen, sowie vorgeschriebene Meldungen an die Behörden sind von Auftraggeber vor Ausführung der Leistung aus seine Kosten zu veranlassen und uns nachzuweisen. Der Auftraggeber hat uns zur Leistungserfüllung kostenlos die erforderliche Energie sowie freien Zugang zu den zur Ausführung notwendigen Räumlichkeiten und eine gesicherte Lagermöglichkeit für Werkzeug und Materialien  zur Verfügung zu stellen. Etwaige notwendige zumutbare Änderungen in technischen Belangen bleiben uns im Zuge der Leistungsausführung vorbehalten. Wir sind unserseits bereit die vereinbarten Termine einzuhalten. Wird der Beginn der Leistungsausführung oder die Ausführung selbst ohne unser Verschulden verzögert, bewirkt dies eine automatische Verlängerung der Ausführungsfristen. Mehrkosten sind von Auftraggeber dann zu ersetzen wenn derartige Verzögerungen dem Auftraggeber seiner Rechtsphäre zuzurechnen sind. Wir sind berechtigt unverzüglich vom Vertrag zurückzutreten wenn die Ausführung der Leistung durch höhere Gewalt, Arbeitskonflikte oder sonstige unvorhergesehene Bedingungen unmöglich gemacht wird. Die bis dahin getätigte Leistung muss vom Auftraggeber in voller Höhe ersetzt werden. Schadensersatzansprüche behalten wir uns dazu vor.
7. Lieferung:
Vereinbarte Liefertermine sind verbindlich. Maßgebend für die Einhaltung unseres Zustelltermins ist der Eingang der Ware bei uns. Lieferungen erfolgen, frei geliefert Bestimmungsort, entladen, gemäß DDP, INCOTERMS 2000, auf Kosten und Gefahr des Lieferanten, sofern in der Bestellung nichts anderes vereinbart ist. Lieferungen welche in unserem Auftrag unmittelbar an unsere Kunden erfolgen haben immer in unserem Namen zu erfolgen. Teillieferungen sind nur mit unserer schriftlichen Zustimmung zulässig. Lieferungen und Leistungen, welche Montage- oder Inbetriebsetzungen durch unsere Lieferanten am Aufstellungsort erfordern, bedürfen einer formellen schriftlichen Abnahme durch uns.

8. Warenübernahme:
Wenn der Auftraggeber eine von uns ihm rechtzeitig angekündigte Zustellung nicht durchführt, gilt diese mit dem Versuch der Zustellung als abgenommen. Ebenso gelten Zugestellte Waren oder Lieferungen als vollständig und unversehrt wenn kein diesbezüglicher Hinweis in der Liefer- Übernahmebestätigung durch den Übernehmenden gemacht wurde. Es ist daher anzuraten jede Lieferung vor Bestätigung der Warenübernähme, soweit als möglich, auf Beschädigungen und deren Vollständigkeit zu überprüfen.
9. Zahlungsbedingungen
Je nach schriftlicher Vereinbarung ist vor Arbeitsbeginn eine Anzahlung in der Höhe von 30% bis 50% der gesamten Auftragssumme zu leisten. Als geleistete Zahlung gilt immer die Verbuchung auf unserem Bankkonto. Bei Fremdverzögerungen der geplanten Leistungsausführung sind wir berechtigt Teilrechnungen zu legen und Teilzahlungen zu verlangen. Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers sind wir ohne besonderen Nachweis berechtigt 12%p.a. Verzugszinsen zu berechnen. Ebenso sind Mahnspesen nach anfallendem Aufwand zu berechnen. Wenn der Auftraggeber mit einer fälligen Zahlung in Verzug ist, tritt automatisch ein Verzug aller weiteren Termine ein, womit wir aufgrund terminlicher Nichterfüllung, unter Setzung einer angemessenen Nachfrist, berechtigt werden von Vertrag zurückzutreten. Alle gelieferten Waren und Geräte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unserer gesamten Forderung in unserem Eigentum. Im Falle eines Zahlungsverzuges sind wir berechtigt derartige Geräte, Waren und Materialien, auch wenn diese schon Montiert sind, wieder zu entfernen.
10. Gewährleistung und Haftung
Wir leisten Gewähr, dass die von uns verkauften oder gelieferten Produkte bei Übergabe an den Kunden frei von Material- und Fabrikationsmängeln sind. Wenn nicht anders in unserer  Auftragsbestätigung festgehalten, bezieht sich die Gewährleistung somit lediglich auf die Garantie der gelieferte Waren oder Bauteile für einen maximalen Zeitraum von 2 Jahren ab Inbetriebnahme durch uns – jedoch längstens 2,5 Jahre ab Lieferung. Voraussetzung für die Gewährleistung ist in jedem Falle auch die Einhaltung der Einsatzgrenzen und Werksvorschriften, sowie die Berücksichtigung der in den Beilagen angeführten Hinweise für Betrieb, Wartung und Installation. Bei Nichtberücksichtigung, sowie Fremdeingriffen, besteht keinesfalls ein Gewährleistungsanspruch des Kunden oder Vertragspartners. Für Mängel, Fehler, Schäden und Störungen an den von uns verkauften Gegenständen, welche auf einen unsachgemäßen Gebrauch, auf nachträgliche Veränderungen durch den Kunden, Betreiber oder durch Dritte, sowie auf äußere Einflüsse (z.B. Unfall, Feuer, Feuchtigkeit, Dämpfe, Vandalismus, Überschwemmung) zurückzuführen sind, trifft uns somit keinerlei Haftung. Dasselbe gilt für Verschleißteile. Keinesfalls leisten wir ferner Gewähr bei Nichteinhaltung der vorgesehenen Betriebs- und/oder Bedienungsanleitungen, bei fehlerhafte Montage oder Einsatz unter außergewöhnlichen Bedingungen. Die Gewährleistung gilt somit insbesondere auch nicht für Mängel, die aufgrund schlechter Aufstellung durch den Käufer, Kunde, Betreiber oder dessen Beauftragten verursacht wurden und für Mängel, die auf schlechte Instandhaltung, mangelhafte oder ohne unsere schriftliche Zustimmung durch Dritte ausgeführte Reparaturen oder Änderungen durch Dritte, sowie aufgrund normaler Abnützung zurückzuführen sind. Reklamationen und Mängel sind uns innerhalb 8 Tagen nach Lieferung oder Inbetriebsetzung schriftlich mitzuteilen. Für versteckte Mängel gelten hinsichtlich der Rügepflicht die gesetzlichen Bestimmungen. Die Mängelbehebung erfolgt nach unserer Wahl wie Reparatur oder Austausch des defekten Teiles. Reisekosten, km-Gelder der Servicepersonals sowie Frachtkosten sind nicht enthalten und vom Käufer, Kunden zu tragen. Ergibt die Überprüfung einer Mängelanzeige, dass ein Gewährleistungsfall nicht vorliegt, werden die Kosten der Überprüfung und Reparatur dem Kunden zu den jeweils gültigen Preisen und Bedingungen in Rechnung gestellt und sind vom Kunden zu bezahlen. Eine Verlängerung der Gewährleistung des Gerätes oder der im Zuge der Mängelbehebung getauschten Teile tritt nicht ein. Wir übernehmen keine wie immer geartete Haftung und Vergütung für Nachteile, die dem Auftraggeber, Kunden oder Vertragspartner wegen eingetretener Mängel entstanden sind (auch nicht bei Verzögerungen durch Lieferung oder Fertigstellung) eine Haftung sowie auch nicht für Folgeschäden welcher Art auch immer. Die Anfechtung eines mit uns geschlossenen Vertrages durch den Kunden wegen Irrtums ist ausgeschlossen.
11. Eigentumsvorbehalt:
Bei Kaufgeschäften behalten wir uns das Eigentum am Kaufgegenstand bis zum Eingang des gesamten Kaufpreises bei uns vor. Die Ware bleibt daher bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Jede Veräußerung, Vermietung, Verpfändung oder sonstige Überlassung der Ware vor vollständiger Bezahlung ist unter allen Umständen unzulässig; falls dennoch unzulässiger Weise vor vollständiger Bezahlung eine Veräußerung, Vermietung, Verpfändung oder sonstige Überlassung der Ware durch den Vertragspartner erfolgt, so gilt gleichzeitig der diesbezügliche Erlös bzw. die Forderung hierauf bis zur Höhe des Kaufpreises aus dem Vorbehaltskauf als an uns abgetreten
12. Schutzrechte:
Kostenvoranschläge, Zeichnungen, Pläne, Schaltpläne, technische Unterlagen, Skizzen, Konstruktionsangaben, Aufstellungsvorschläge, hydraulische Entwürfe usw. verbleiben in unserem Eigentum, selbst wenn diese vor einer Bestellung ausgehändigt worden sind und auch zu einer späteren Durchführung dienen. Ohne unsere ausdrückliche Genehmigung dürfen Daten und Dokumente, wozu auch Beschreibungen und Betriebsanleitungen usw. zählen, weder in irgendeiner Form vervielfältigt noch sonst Dritten zur Kenntnis gebracht werden.  
13. Gerichtsstand:
Gerichtsstand für alle sich aus den mit uns geschlossenen Verträgen ergebenden Streitigkeiten ist ausschließlich Wien. Für alle solche Streitigkeiten wird daher ausdrücklich die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes in Wien vereinbart. Alle von uns abgeschlossenen Verträge, insbesondere Kaufverträge, unterliegen ausschließlich österreichischem Recht.
14. Sonstiges:
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB zwingenden gesetzlichen Vorschriften widersprechen, so behalten die übrigen Bestimmungen dieser AGB dennoch ihre Gültigkeit. Ergänzungen und Abänderungen dieser Vertragsbestimmungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für einen etwaigen Verzicht auf das Schriftformerfordernis.

                                                                                        Fassung Dezember 2012

 
Zurück zum Seiteninhalt | Zurück zum Hauptmenü